Datenschutzrecht

Ab Mai 2018 gelten neue Regeln. Für Datenverarbeitung, Daten­schutz und IT-Sicherheit. Wir begleiten Sie. Und führen Sie Schritt für Schritt durch das neue Verord­nungsdickicht. Bei der Umsetzung der not­wendigen Maßnahmen stehen wir Ihrem Unternehmen zur Seite. Zuverlässig und effizient.

Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 kommen eine Reihe von neuen Vorgaben auf alle Unternehmen zu – und das völlig unabhängig von der Größe und der Komplexität der betrieblichen Daten­verarbeitung. Bei Verstößen drohen nicht nur Imageschädigung, sondern auch hohe Strafen.

Neue Richtlinien – rasch und professionell umgesetzt. Dazu braucht es juristisches Know-how und Expertise im Bereich Datenschutz. Aufgrund unserer Spezialausbildung sowie der laufenden Beratungstätigkeit im Datenschutz­recht profitieren Sie von unserem breiten Erfahrungsspektrum. Darüber hinaus bündeln wir unsere Kompetenzen mit technischen Kooperationspartnern, um Ihnen rechtliche und tech­nische Lösungswege anzubieten. So erhalten Sie nicht nur effiziente Beratung zur rechten Zeit, sondern auch systematische und erprobte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Unser Leistungsangebot

  • Einführung in die Grundlagen und Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung
  • Individuelle Umlegung der rechtlichen Vorgaben auf Ihr Unternehmen
  • Erarbeitung eines individuellen Umsetzungsplanes für Ihr Unternehmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Unternehmen
  • Feststellung von rechtlichen Risiken der Datensicherheit und Erarbeitung der individuell erforderlichen Maßnahmen
  • Rechtliche Prüfung der erforderlichen Dokumente (Datenschutzerklärung, Ein-willigungen, Vereinbarungen usw.)
  • Förderung der Mitarbeiter-Awareness durch Schulungen und rechtliche Updates
  • Support bei der Aktualisierung des Daten­verarbeitungs­ver­zeichnisses, sowie bei der Umsetzung in technischer und organisatorischer Hinsicht durch unsere Kooperationspartner
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