Datenschutzrecht
Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 kommen eine Reihe von neuen Vorgaben auf alle Unternehmen zu – und das völlig unabhängig von der Größe und der Komplexität der betrieblichen Datenverarbeitung. Bei Verstößen drohen nicht nur Imageschädigung, sondern auch hohe Strafen.
Neue Richtlinien – rasch und professionell umgesetzt. Dazu braucht es juristisches Know-how und Expertise im Bereich Datenschutz. Aufgrund unserer Spezialausbildung sowie der laufenden Beratungstätigkeit im Datenschutzrecht profitieren Sie von unserem breiten Erfahrungsspektrum. Darüber hinaus bündeln wir unsere Kompetenzen mit technischen Kooperationspartnern, um Ihnen rechtliche und technische Lösungswege anzubieten. So erhalten Sie nicht nur effiziente Beratung zur rechten Zeit, sondern auch systematische und erprobte Lösungen für Ihr Unternehmen.
Unser Leistungsangebot
- Einführung in die Grundlagen und Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung
- Individuelle Umlegung der rechtlichen Vorgaben auf Ihr Unternehmen
- Erarbeitung eines individuellen Umsetzungsplanes für Ihr Unternehmen
- Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Unternehmen
- Feststellung von rechtlichen Risiken der Datensicherheit und Erarbeitung der individuell erforderlichen Maßnahmen
- Rechtliche Prüfung der erforderlichen Dokumente (Datenschutzerklärung, Ein-willigungen, Vereinbarungen usw.)
- Förderung der Mitarbeiter-Awareness durch Schulungen und rechtliche Updates
- Support bei der Aktualisierung des Datenverarbeitungsverzeichnisses, sowie bei der Umsetzung in technischer und organisatorischer Hinsicht durch unsere Kooperationspartner